Hinweisgeberschutz – anonyme Meldestelle bei AUMEAS

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns bei AUMEAS ist sehr daran gelegen, von etwaigen Gesetzesverstößen oder Verletzungen unserer AUMEAS Unternehmensphilosophie zu erfahren und diesen nachzugehen.

Sollten Sie Kenntnis über Gesetzesverstöße oder Verletzungen der Unternehmensphilosophie haben, freuen wir uns, wenn Sie diese entweder direkt Ihrer bekannten Ansprechpartnerin oder Ihrem bekannten Ansprechpartner bei AUMEAS oder über den unten stehenden Link melden.

Ihr
Martin Hofmann

Worum geht es beim Hinweisgeberschutzgesetz

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz sollen Personen geschützt werden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und sich ermutigt fühlen, diese zu melden. Den Meldenden – sogenannten Whistleblowern – muss es dabei möglich sein, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenlegen zu können.

Welche Hinweise werden vom Gesetz erfasst?

Betroffen vom § 2 HinSchG sind grundsätzlich alle Meldungen über Straftaten.
Auch bußgeldbewehrte Verstöße fallen darunter, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib und Leben, der Gesundheit oder dem Schutz von Beschäftigten oder deren Vertretungsorganen dient.
Aber auch bei Meldungen zu Verstößen z.B. im Bereich des Umweltrechts, Kartellrechts, des Verbraucher- und Datenschutzes sollen die meldenden Personen von dem Gesetz geschützt werden.

Welche Personengruppen werden vom Gesetz geschützt?

Alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden, sind durch das HinSchG geschützt.

Im Besonderen betrifft das: Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer, Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter, sowie Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien.

Meldeportal unserer internen Meldestelle

Über den unten angebenen Link gelangen Sie auf die Webseite unseres Meldeportals, welches durch das von uns beauftragte Unternehmen bbcom secure Deutschland GmbH betrieben wird.

https://aumeas.hinweisgeberportal-mittelstand.de/

Externe Meldestelle beim Bundesministerium für Justiz

Die Hinweisgeber:innen können entscheiden, ob sie den internen oder den externen Meldeweg nutzen. Eine externe Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Gesetzlich ist allerdings vorgesehen, dass interne Meldestellen bevorzugt werden sollen.

https://www.bundesjustizamt.de/