Information zur kostenlosen Maskenausgabe für berechtige Personen

Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,

Bund und Länder haben beschlossen, dass Risikopatienten auf Kosten der öffentlichen Hand mit Schutzmasken versorgt werden sollen. Hierzu bedarf es einer Rechtsverordnung.

Sie haben Zeit bis zum 6. Januar 2021 Ihre Masken in Ihrer Apotheken abzuholen.

Bitte halten Sie zur Abholung Ihren Personalausweis bereit, da wir verpflichtet sind Ihre Identität zu überprüfen. Pro Person sieht die Maskenschutzverordnung einmalig 3 Masken bis zum 6. Januar vor. Für die weiteren 12 Masken Anfang 2021 erhalten Sie weitere Informationen von Ihrer Krankenkasse.

Wir haben in unseren Apotheken Hinweise angebracht und steuern die Maskenausgabe zu separaten Abgabestellen in der Apotheke. Bitte achten Sie auf die Hinweise vor Ort.

Oder schauen Sie in unseren Online-Shop in die Angebote: https://www.aumeas-shop.de/angebote
(Wir beliefern Sie in Wiesbaden noch am selben Tag mit eigenem Botendienst.)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.