Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

Aukamm-Apotheke ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.

Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.aumeas.de und wurde am 27.06.2025 erstellt.

Dienstleistungsbeschreibung

AUMEAS ist der Zusammenschluss von Aukamm-, medicum– und Asklepios-Apotheke, zum ganzheitlichen Nutzen Ihrer Gesundheit.

Wir versorgen mehr als 200 Ärzte, Kliniken, Heime, Pflegedienste und empfehlen uns als Partner im Gesundheitswesen.

Des weiteren betreuen und beliefern wir regional Firmen und Unternehmen. Der individuelle Patient oder Kunde erhält ebenfalls unsere volle Aufmerksamkeit – vor Ort und weit über die Tore Wiesbadens hinaus.

Unsere Dienstleistungen gehen dabei von der individuellen Arzneimittelabgabe über Interaktions-Check, Blistern, Ernährungsberatung, sowie Gesundheits-Screenings bis hin zur Budgetverwaltung und der Entwicklung innovativer Prozesse im Gesundheitssystem.

Fragen Sie uns.

Konformitätsstatus

Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 AA

Status der Inhaltskonformität

Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.

Bewertungsmethode

Mit Hilfe der folgenden Methode hat Aukamm-Apotheke die Bewertung der Website vorgenommen:
Andere Methode: Barriere-Checker Mittwald Hosting

Feedback und Ansprechpartner

Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:

Oliver Methfessel
– IT-Abteilung –
Kloppenheimer Weg 11
65191, Wiesbaden
hotline@aumeas.de

Marktüberwachungsbehörde

Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.