Benötigte Nachweise zur Erstellung eines Genesenenzertifikates

Sehr geehrte Kundinnen, sehr gehrte Kunden,

bitte beachten Sie folgende Punkte für die erfolgreiche Ausstellung eines digitalen Genesenenzertifikates durch unsere Apotheken:

  • Das Datum der ersten positiven Testung muss mindestens elf Tage und darf maximal 180 Tage zurückliegen.
  • Dem Nachweis dienen folgende Dokumente: PCR-Befund aus dem Labor, durch einen Arzt bzw. eine Ärztin oder eine autorisierte Teststelle. Ebenso ein ärztliches Attest, die Absonderungsbescheinigung und ähnliche offizielle Behördenbescheinigungen  (jeweils inklusive Angabe von Testart (PCR) und Testdatum) . Sollte ein solcher Nachweis nicht mehr vorliegen, kann er in der Regel erneut von der testenden Stelle ausgestellt werden.
  • Nicht anerkannt werden: Antigenschnelltest-Nachweise, Absonderungsbescheinigungen ohne Angabe von Datum und Testart, Antikörpernachweise oder allgemeine ärztliche Atteste.

Bitte bringen Sie zudem ein Ausweisdokument zur Zertifikatsausstellung mit.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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