40,- EUR Pauschale
Kennen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege von bis zu € 40,- monatlich?
Ein zu Pflegender hat gesetzlichen Anspruch auf für ihn kostenfreie Pflegehilfsmittel. Die Höhe des Zuschusses ist im § 78 Absatz 1, in Verbindung mit dem § 40 Absatz
2 SGB XI festgeschrieben und kann in Ihrer Apotheke, als vertraglicher Leistungserbringer, monatlich geltend gemacht werden. 2,48 Mio. Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, davon werden 75% von pflegenden Angehörigen und Pflegediensten häuslich betreut. Diese Aufgabe kann Angehörige schnell an die eigenen Grenzen bringen, denn emotional, körperlich,
zeitlich und finanziell ist die Versorgung eines Pflegebedürftigen eine große Herausforderung.
Kurzgefasst: Bei Pflegegrad 1 bis 5 und häuslicher Pflege übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch!
Dazu kommt, dass die Gesetze und Regelungen zur Pflegeversicherung für den Laien oft unverständlich sind. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und leisten Ihnen Hilfe und natürlich später monatliche die vereinbarten Pflegehilfsmittel.
Unser Service für Sie:
- Wir füllen mit Ihnen gemeinsam den Antrag aus und reichen ihn für Sie bei der Pflegekasse ein.
- Sie können bei uns aus sechs unterschiedlich zusammengesetzten Pflegesets wählen.
- Diese liefern wir Ihnen monatlich kostenlos nach Hause. Sie brauchen dann nur noch den Empfang gegenüber unserem Botendienst zu bestätigen.
- Wir rechnen für Sie direkt mit der Pflegekasse ab.
Wir bieten Ihnen ausgewählte, qualitativ hochwertige Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion,
Einmalschürzen und Fingerlinge.
Stellen Sie ganz einfach mit uns Ihr persönliches Pflegeset zusammen.
Interesse am AUMEAS Pflegeset?
Sprechen Sie uns an:
Telefon: 0611 – 95016 253
E-Mail: pflegeset@aumeas.de